
261 v. Chr. · um 261 v. Chr. · Datierung annähernd
Ashoka und der Kalinga-Krieg
Krieg, königliche Reue und Regierung durch Edikte: Inschriften sind politische Aussagen, keine neutralen Statistiken.
- Originalquellen
- KI-Bilder
- Zeitzeugen-Perspektive
- Übersicht & Werkstatt
- 19
- Stationen
- 19
- Quellen
- 19
- KI-Bilder
- 8
- Kapitel
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Wissenswertes & Kurzfakten
Felsenedikt XIII datiert die Eroberung acht Jahre nach Ashokas Weihe, nicht auf ein modernes Kalenderjahr.
Nachlesen · Hultzsch 1925 · Kalsi XIII A, S.47Die 150.000 Verschleppten sind eine Angabe der königlichen Inschrift, keine unabhängig bestätigte Zählung.
Nachlesen · Hultzsch 1925 · Kalsi XIII B, S.47Dhaulis erstes Separates Edikt enthält die Vatermetapher „Alle Menschen sind meine Kinder“.
Nachlesen · Hultzsch 1925 · Dhauli I E, S.95
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Quellen- & Kartenquiz
1 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Welcher König spricht?
Die großen Edikte sprechen gewöhnlich im Namen Devanampriya Priyadarsins. Nicht jede Inschrift nennt den persönlichen Namen Ashoka; deshalb muss die Identifizierung des Königs erklärt statt vorausgesetzt werden. Die kleine Felsinschrift von Maski enthält den Namen Asoka. Hultzsch druckt den beschädigten Text mit Ergänzungszeichen. Seine Lesung verbindet den Namen mit dem Titel Devanampriya. Maski ist damit ein wichtiger Beleg für die Identität des Herrschers, aber kein Bericht über den Kalingakrieg.
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2 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Kalinga verorten
Kalinga war ein Gebiet an der östlichen Küste des Subkontinents. Dhauli und Jaugada sind zentrale Inschriftenorte für die königliche Ansprache an diese Region. Ihre Lage darf jedoch nicht in eine exakte Karte des eroberten Territoriums umgedeutet werden. Der Kartenpunkt markiert Dhauli als erhaltenen Textort. Die Inschriften liefern keine Koordinaten eines entscheidenden Schlachtfeldes. Auch eine Erzählung vom König, der hier persönlich über eine blutrote Landschaft blickt, lässt sich daraus nicht gewinnen.
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3 · c. 261 v. Chr.; relative date: eight years after consecration · KI-Rekonstruktion
Das achte Weihejahr
Felsenedikt XIII setzt die Eroberung in die Zeit, als der König acht Jahre geweiht war. Das ist eine relative Datierung innerhalb seiner Herrschaft. Die häufig verwendete Jahreszahl um 261 v. Chr. ist eine moderne chronologische Umrechnung, kein im Stein genanntes Kalenderjahr. Der Kartenpunkt liegt bei der Textfassung von Kalsi, weit vom Kriegsschauplatz entfernt. So trennt die Darstellung das Ereignis von seiner späteren schriftlichen Verkündung. Hultzschs ältere absolute Chronologie wird hier nicht unbesehen übernommen.
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4 · After the conquest / Nach der Eroberung · KI-Rekonstruktion
Eine königliche Rückschau
Die Inschrift stellt die Eroberung rückblickend dar. Ihr Sprecher ist der König in einer öffentlichen Verkündung; sie ist weder Feldtagebuch noch unabhängige Chronik. Gerade die Auswahl der Opfer und der moralischen Folgerungen gehört zur politischen Aussage. Der Text verbindet die Einnahme Kalingas mit dem Studium, der Liebe und der Unterweisung in Moral. Er nennt aber keine Schlachtordnung und keinen gegnerischen Heerführer. Eine anschauliche Darstellung sollte diese Leerstellen sichtbar lassen.
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5 · Conquest recalled / Rückblick auf die Eroberung · KI-Rekonstruktion
150.000 Verschleppte
Das Edikt nennt 150.000 Menschen, die von dort verschleppt wurden. Diese Aussage erweitert den Blick über Gefallene hinaus: Eroberung bedeutet auch erzwungene Ortsveränderung und den Verlust sozialer Bindungen. Die Zahl ist ausdrücklich eine Behauptung der Königsinschrift. Eine unabhängige Zählung wird nicht mitgeliefert. Weder die Ziele der Verschleppung noch einzelne Lebensgeschichten werden genannt. Kartenpfeile zu bestimmten Siedlungsorten wären daher eine ungesicherte Ergänzung und bleiben hier aus.
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6 · Conquest recalled / Rückblick auf die Eroberung · KI-Rekonstruktion
Getötet und gestorben
Die Inschrift unterscheidet 100.000 Getötete von einer noch größeren Zahl Gestorbener. Diese Wortwahl darf nicht zu einer modernen medizinischen Statistik ausgebaut werden: Der Text erläutert weder Ursachen noch Zeitraum der zusätzlichen Todesfälle. Die Zahlen stehen am Beginn einer moralischen Rückschau und machen das Leiden zum Thema königlicher Herrschaft. Sie sind historisch bedeutsam, auch wenn ihre genaue Höhe nicht unabhängig geprüft werden kann. Eine Darstellung sollte beides zugleich vermitteln.
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7 · After the conquest / Nach der Eroberung · KI-Rekonstruktion
Reue als öffentliche Aussage
Der Text bezeichnet die Reaktion des Herrschers ausdrücklich als Reue über die Eroberung. Damit liegt ein außergewöhnliches königliches Bekenntnis zu den Kosten des Sieges vor. Es bleibt aber die offizielle Stimme einer Macht, die Kalinga bereits unterworfen hatte. Aus der Erklärung lassen sich keine privaten Gespräche oder plötzlich erlebten Visionen rekonstruieren. Ebenso wenig datiert sie eine augenblickliche Bekehrung auf dem Schlachtfeld. Die nachweisbare Aussage ist eine rückblickende Verbindung von Eroberung, Leid und moralischem Anspruch.
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8 · After the conquest / Nach der Eroberung · KI-Rekonstruktion
Leid trifft Beziehungen
Die Inschrift zählt religiöse Gruppen und Haushalter auf und beschreibt ihre Beziehungen zu Eltern, Älteren, Freunden, Verwandten und Dienstpersonal. Verletzung, Tötung oder Verschleppung geliebter Menschen erscheinen als zusätzliche Folgen der Eroberung. Auch wer selbst verschont bleibt, kann durch das Unglück nahestehender Menschen verletzt werden. Diese Überlegung ist weiter als eine reine Verlustliste des Heeres. Sie gibt allerdings keine individuelle Stimme der Betroffenen wieder, sondern ihre Darstellung durch den Herrscher.
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9 · Later royal proclamation / Spätere Königsverkündung · KI-Rekonstruktion
Sieg durch Moral
Der moralische Sieg soll den militärischen Erfolg übertreffen. Hultzsch übersetzt den einschlägigen Ausdruck mit „conquest by morality“. Die Darstellung verwendet daneben Dhamma, ohne daraus eine einfache Gleichsetzung mit moderner Religionsfreiheit oder pazifistischer Staatlichkeit zu machen. Die Schlusswendung richtet sich an künftige Nachkommen. Sie sollen keine neue Eroberung anstreben und, falls Eroberung sie doch erfreut, Milde und leichte Strafen bevorzugen. Schon diese Formulierung ist differenzierter als die Behauptung einer vollständigen Abschaffung von Gewalt.
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10 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Ein weiter politischer Horizont
Felsenedikt XIII nennt einen Yona-König und weitere Herrscher jenseits von ihm sowie südliche Gemeinwesen. Dadurch wird moralischer Sieg in einem weiten politischen Raum behauptet. Es handelt sich nicht um erhaltene Antworten dieser auswärtigen Höfe. Die Gleichsetzung der Namen mit hellenistischen Herrschern beruht auf historischer Interpretation; einzelne Identifizierungen bleiben umstritten. Deshalb markiert die Karte hier den Textzeugen statt einer erfundenen Missionsroute. Die Inschrift beweist nicht die Zustimmung aller genannten Könige.
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11 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Dhauli: ein anderer Text
Dhauli besitzt nicht den bekannten Kriegsbericht aus Felsenedikt XIII. Nach Hultzsch ersetzen in Dhauli und Jaugada zwei Separate Edikte die Edikte XI bis XIII der großen Reihe. Diese Unterscheidung ist für jede korrekte Beschriftung entscheidend. Die örtlichen Texte befassen sich mit Beamten, Rechtspflege und dem Vertrauen von Grenzbewohnern. Sie passen zur Regierung eines unterworfenen Raumes, sind aber nicht dieselben Worte wie die rückblickende Reueerklärung. Ein Foto von Dhauli darf nicht als Abbildung von XIII beschriftet werden.
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12 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
An die Richter von Tosali
Das erste Separate Edikt richtet sich an die Mahamatras von Tosali, die Hultzsch als städtische Justizbeamte versteht. Die königliche Anweisung wird damit an eine konkrete Verwaltung adressiert. Der Steinort und der antike Amtssitz sind dennoch nicht automatisch derselbe Ort. Der König erklärt Unterweisung zum Mittel, seine Ziele durch Handlungen zu verwirklichen. Das ist ein Text über verantwortliches Regieren, kein Protokoll tatsächlich erledigter Fälle. Aus dem Anspruch folgt noch nicht, dass alle Beamten ihm entsprachen.
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13 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
„Alle Menschen sind meine Kinder“
Die berühmte Kinderformel steht im ersten Separaten Edikt von Dhauli. Sie begründet den Wunsch nach Wohlergehen und Glück in dieser und der anderen Welt. Die genaue Textzuordnung verhindert, dass dieser Satz fälschlich dem Kriegsbericht XIII zugeschrieben wird. Die Metapher beschreibt eine väterliche Monarchie, keine moderne Erklärung gleicher Bürgerrechte. Fürsorge und Herrschaft stehen hier nebeneinander. Der Satz erschließt das Selbstbild des Königs, nicht einen messbaren Zustand aller Untertanen.
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14 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Gegen willkürliche Härte
Der Text beschreibt einen Menschen, der Haft oder harte Behandlung erleidet, und andere, deren Leiden fortbesteht. Die Beamten sollen unparteiisch handeln. Hultzschs Übersetzung und seine Anmerkung zeigen zugleich, dass die genaue Bedeutung des Ausdrucks für harte Behandlung diskutiert wurde. Neid, Zorn, Grausamkeit, Hast, fehlende Übung, Trägheit und Müdigkeit werden als Hindernisse benannt. Diese Liste macht Verwaltung zu einer moralischen Praxis. Sie belegt eine Reformabsicht, nicht die Abschaffung von Gefängnissen oder königlicher Strafgewalt.
- Textabschnitt: Dhauli I E
- Textabschnitt: Dhauli I J
- Textabschnitt: Dhauli I L
- Sieben Säulenedikte · zweite englische Fassung

15 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Vertrauen an den Grenzen
Das zweite Separate Edikt richtet sich an den Prinzen und die Mahamatras von Tosali. Es fragt, wie ununterworfene Grenzbewohner die Absichten des Königs verstehen könnten. Sie sollen Vertrauen statt Furcht entwickeln und den König als fürsorglichen Vater erkennen. Die Verkündung soll wiederholt angehört werden. Das verweist auf mündliche Vermittlung neben dem dauerhaften Steintext. Die Grenzbewohner werden nicht mit genauen heutigen Grenzen identifiziert; eine solche Karte würde mehr Sicherheit vortäuschen, als der Text bietet.
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16 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Jaugada als zweiter Textzeuge
Auch Jaugada überliefert die Separaten Edikte. Die erste Anweisung nennt dort die Mahamatras von Samapa. Der Vergleich zeigt, dass die Texte regional adressiert wurden und nicht bloß ein ortloses moralisches Manifest bildeten. Wiederkehrende Formeln an zwei Orten sind wertvolle Überlieferungszeugen, aber keine zwei unabhängigen Beobachtungen derselben Schlacht. Textvarianten und unterschiedliche Adressaten verdienen eigene Aufmerksamkeit. Auch hier darf die Separate Serie nicht XIII genannt werden.
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17 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Für Menschen und Tiere
Felsenedikt II berichtet von Heilbehandlung für Menschen und Vieh sowie vom Import und Pflanzen nützlicher Gewächse. Solche Aussagen erweitern das Herrschaftsprogramm über Krieg und Strafe hinaus. Sie sind konkrete königliche Leistungsbehauptungen. Der Text nennt auch Bäume und Brunnen an Straßen. Er liefert jedoch kein Verzeichnis nachprüfbarer Einrichtungen oder einen Beleg für moderne Krankenhäuser. Die Ausstellung sollte den überlieferten Anspruch zeigen, ohne unbelegte Institutionen zu ergänzen.
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18 · 3. Jh. v. Chr. · KI-Rekonstruktion
Andere Gemeinschaften ehren
Felsenedikt XII fordert Respekt gegenüber anderen religiösen Gemeinschaften und Zurückhaltung beim Reden über die eigene. Die Förderung des Wesentlichen aller Gruppen steht im Vordergrund. Der Text bindet religiöses Verhalten an eine vom König formulierte Moral. Dies ist keine wörtliche Vorwegnahme eines modernen säkularen Verfassungsstaates. Die Gemeinschaften werden unter einem gemeinsamen königlichen Programm angesprochen. Der kurze Beleg muss deshalb im Kontext des gesamten Edikts gelesen werden.
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19 · Ashoka’s reign; later testimony of Rudradaman · KI-Rekonstruktion
Ein später Beleg für Tushaspha
Am Girnar-Felsen stehen Texte verschiedener Jahrhunderte. Hultzsch verweist auf Rudradamans spätere Inschrift, die den Yavana-König Tushaspha mit Wasserbauten am Sudarshana-See unter Ashoka verbindet. Das ist ein späterer Rückblick, nicht eine von Tushaspha ausgestellte Urkunde. Der Name eignet sich als zweiter historischer Akteur, wenn die Distanz des Belegs sichtbar bleibt. Hultzsch nennt ihn nur vorsichtig einen möglichen Provinzgouverneur. Persönliche Begegnungen mit Ashoka, genaue Amtsjahre und eine Rolle im Kalingakrieg sind nicht nachgewiesen.
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Inschrift und heutige Erinnerung


- E. Hultzsch
- Bernard Gagnon
- Unterschiedliche Gegenstände und Blickwinkel / Different subjects and viewpoints
Audioguide · 8 Kapitel
KI-Sprecher · Bilder: KI-Rekonstruktionen, keine historischen Aufnahmen
1 · 3. Jh. v. Chr.Welcher König spricht?Bild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Die großen Edikte sprechen gewöhnlich im Namen Devanampriya Priyadarsins. Nicht jede Inschrift nennt den persönlichen Namen Ashoka; deshalb muss die Identifizierung des Königs erklärt statt vorausgesetzt werden. Die kleine Felsinschrift von Maski enthält den Namen Asoka.
Hultzsch druckt den beschädigten Text mit Ergänzungszeichen. Seine Lesung verbindet den Namen mit dem Titel Devanampriya. Maski ist damit ein wichtiger Beleg für die Identität des Herrschers, aber kein Bericht über den Kalingakrieg.
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2 · 3. Jh. v. Chr.Kalinga verortenBild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Kalinga war ein Gebiet an der östlichen Küste des Subkontinents. Dhauli und Jaugada sind zentrale Inschriftenorte für die königliche Ansprache an diese Region. Ihre Lage darf jedoch nicht in eine exakte Karte des eroberten Territoriums umgedeutet werden.
Der Kartenpunkt markiert Dhauli als erhaltenen Textort. Die Inschriften liefern keine Koordinaten eines entscheidenden Schlachtfeldes. Auch eine Erzählung vom König, der hier persönlich über eine blutrote Landschaft blickt, lässt sich daraus nicht gewinnen.
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3 · c. 261 v. Chr.; relative date: eight years after consecrationDas achte WeihejahrBild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Felsenedikt XIII setzt die Eroberung in die Zeit, als der König acht Jahre geweiht war. Das ist eine relative Datierung innerhalb seiner Herrschaft. Die häufig verwendete Jahreszahl um 261 v. Chr. ist eine moderne chronologische Umrechnung, kein im Stein genanntes Kalenderjahr.
Der Kartenpunkt liegt bei der Textfassung von Kalsi, weit vom Kriegsschauplatz entfernt. So trennt die Darstellung das Ereignis von seiner späteren schriftlichen Verkündung. Hultzschs ältere absolute Chronologie wird hier nicht unbesehen übernommen.
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4 · After the conquest / Nach der EroberungReue als öffentliche AussageBild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Der Text bezeichnet die Reaktion des Herrschers ausdrücklich als Reue über die Eroberung. Damit liegt ein außergewöhnliches königliches Bekenntnis zu den Kosten des Sieges vor. Es bleibt aber die offizielle Stimme einer Macht, die Kalinga bereits unterworfen hatte.
Aus der Erklärung lassen sich keine privaten Gespräche oder plötzlich erlebten Visionen rekonstruieren. Ebenso wenig datiert sie eine augenblickliche Bekehrung auf dem Schlachtfeld. Die nachweisbare Aussage ist eine rückblickende Verbindung von Eroberung, Leid und moralischem Anspruch.
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5 · 3. Jh. v. Chr.Dhauli: ein anderer TextBild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Dhauli besitzt nicht den bekannten Kriegsbericht aus Felsenedikt XIII. Nach Hultzsch ersetzen in Dhauli und Jaugada zwei Separate Edikte die Edikte XI bis XIII der großen Reihe. Diese Unterscheidung ist für jede korrekte Beschriftung entscheidend.
Die örtlichen Texte befassen sich mit Beamten, Rechtspflege und dem Vertrauen von Grenzbewohnern. Sie passen zur Regierung eines unterworfenen Raumes, sind aber nicht dieselben Worte wie die rückblickende Reueerklärung. Ein Foto von Dhauli darf nicht als Abbildung von XIII beschriftet werden.
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6 · 3. Jh. v. Chr.Gegen willkürliche HärteBild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Der Text beschreibt einen Menschen, der Haft oder harte Behandlung erleidet, und andere, deren Leiden fortbesteht. Die Beamten sollen unparteiisch handeln. Hultzschs Übersetzung und seine Anmerkung zeigen zugleich, dass die genaue Bedeutung des Ausdrucks für harte Behandlung diskutiert wurde.
Neid, Zorn, Grausamkeit, Hast, fehlende Übung, Trägheit und Müdigkeit werden als Hindernisse benannt. Diese Liste macht Verwaltung zu einer moralischen Praxis. Sie belegt eine Reformabsicht, nicht die Abschaffung von Gefängnissen oder königlicher Strafgewalt.
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7 · 3. Jh. v. Chr.Für Menschen und TiereBild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Felsenedikt II berichtet von Heilbehandlung für Menschen und Vieh sowie vom Import und Pflanzen nützlicher Gewächse. Solche Aussagen erweitern das Herrschaftsprogramm über Krieg und Strafe hinaus. Sie sind konkrete königliche Leistungsbehauptungen.
Der Text nennt auch Bäume und Brunnen an Straßen. Er liefert jedoch kein Verzeichnis nachprüfbarer Einrichtungen oder einen Beleg für moderne Krankenhäuser. Die Ausstellung sollte den überlieferten Anspruch zeigen, ohne unbelegte Institutionen zu ergänzen.
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8 · 3. Jh. v. Chr.Andere Gemeinschaften ehrenBild: KI-Rekonstruktion, keine historische Aufnahme
Felsenedikt XII fordert Respekt gegenüber anderen religiösen Gemeinschaften und Zurückhaltung beim Reden über die eigene. Die Förderung des Wesentlichen aller Gruppen steht im Vordergrund. Der Text bindet religiöses Verhalten an eine vom König formulierte Moral.
Dies ist keine wörtliche Vorwegnahme eines modernen säkularen Verfassungsstaates. Die Gemeinschaften werden unter einem gemeinsamen königlichen Programm angesprochen. Der kurze Beleg muss deshalb im Kontext des gesamten Edikts gelesen werden.
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Originalquellen · 19
Jede Quelle mit Datum, Urheber, Lizenz und Einordnung. Der Link führt zum Original im Archiv.
Textabschnitt: Kalsi XIII B
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · 150.000 Verschleppte
Rock Edict XIII, Kalsi, p. 47, B
One hundred and fifty thousand in number were the men who were deported thence,
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict XIII, Kalsi, p. 47, B. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Kalsi XIII D
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Reue als öffentliche Aussage
Rock Edict XIII, Kalsi, p. 47, D
This is the repentance of Devanampriya on account of his conquest of (the country of) the Kalingyas.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict XIII, Kalsi, p. 47, D. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Kalsi XIII E
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Leid trifft Beziehungen
Rock Edict XIII, Kalsi, p. 47, E
slaughter, death, and deportation of people (are taking place) there,
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict XIII, Kalsi, p. 47, E. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Kalsi XIII V
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Sieg durch Moral
Rock Edict XIII, Kalsi, p. 49, V
But this satisfaction is indeed of little (consequence).
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict XIII, Kalsi, p. 49, V. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Kalsi XIII Y
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Ein weiter politischer Horizont
Rock Edict XIII, Kalsi, p. 49, Y
This (conquest bears fruit) in this world (and) in the other world.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict XIII, Kalsi, p. 49, Y. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Dhauli I B
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · „Alle Menschen sind meine Kinder“
Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 95, B
Whatever I recognize (to be right), that I strive to carry out by deeds, and to accomplish by (various) means.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 95, B. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Dhauli I E
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Gegen willkürliche Härte
Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 95, E
All men are my children.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 95, E. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
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Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Dhauli I J
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Gegen willkürliche Härte
Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, J
It happens in the administration (of justice) that a single person suffers either imprisonment or harsh treatment.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, J. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Dhauli I L
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Gegen willkürliche Härte
Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, L
In this case you must strive to deal (with all of them) impartially,
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, L. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Dhauli I N
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Vertrauen an den Grenzen
Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, N
(You) must strive for this, that these dispositions may not arise to you.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, N. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
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Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Dhauli I O
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Vertrauen an den Grenzen
Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, O
And the root of all this is the absence of anger and the avoidance of hurry.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Separate Rock Edict I, Dhauli, p. 96, O. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
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Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Dhauli II K
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Jaugada als zweiter Textzeuge
Separate Rock Edict II, Dhauli, p. 100, K
For you are able to inspire confidence to those (borderers) and (to secure their) welfare and happiness in this world and in the other world.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Separate Rock Edict II, Dhauli, p. 100, K. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Kalsi II B
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Für Menschen und Tiere
Rock Edict II, Kalsi, p. 29, B
Wherever there were no herbs beneficial to men and beneficial to cattle, everywhere they were caused to be imported and to be planted.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict II, Kalsi, p. 29, B. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Kalsi II C
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Andere Gemeinschaften ehren
Rock Edict II, Kalsi, p. 29, C
Likewise, wherever there were no roots and fruits, everywhere they were caused to be imported and to be planted.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict II, Kalsi, p. 29, C. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnenTextabschnitt: Girnar XII E
Inschrift 3. Jh. v. Chr. · Übersetzung 1925 · Welcher König spricht?
Rock Edict XII, Girnar, p. 22, E
But other sects ought to be duly honoured in every case.
Überlieferter Inschriftentext in Hultzschs englischer Übersetzung. Rock Edict XII, Girnar, p. 22, E. Ein einzelner Auszug, nicht der vollständige Text und keine unabhängige Quelle neben den anderen Abschnitten. Die Auswahl und Einordnung sind redaktionell.
Ashoka / königliche Verkündigung · Übersetzung E. Hultzsch / royal proclamation · translation E. Hultzsch · Public domain · Ausgabe 1925 / 1925 edition · E. Hultzsch · Inscriptions of Asoka (1925)
Original im Archiv öffnen
Dhauli-Sonderedikt · Reproduktion 1925
Reproduktion 1925 · Dhauli: ein anderer Text
Abbildung einer alten Inschrift, kein antikes Foto. Nicht Felsenedikt XIII mit dem bekannten Bericht über Kalingas Opferzahlen. Verkleinert, keine neue Beschneidung.
E. Hultzsch · Public domain · https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/ · E. Hultzsch · Commons
Original im Archiv öffnenVierzehn Felsedikte · zweite englische Fassung
Antike Edikte · englische Fassung 1994 · Das achte Weihejahr
Redaktionelle Ersatzansicht · kein Originalscan

Bild: KI-Kontextrekonstruktion, nicht das Dokument. Der folgende eigene Text erläutert die Station und ersetzt keine Abschrift.
Felsenedikt XIII setzt die Eroberung in die Zeit, als der König acht Jahre geweiht war. Das ist eine relative Datierung innerhalb seiner Herrschaft. Die häufig verwendete Jahreszahl um 261 v. Chr. ist eine moderne chronologische Umrechnung, kein im Stein genanntes Kalenderjahr. Der Kartenpunkt liegt bei der Textfassung von Kalsi, weit vom Kriegsschauplatz entfernt. So trennt die Darstellung das Ereignis von seiner späteren schriftlichen Verkündung. Hultzschs ältere absolute Chronologie wird hier nicht unbesehen übernommen.
Zweite moderne englische Fassung zum Vergleich mit Hultzsch 1925. Das Vorwort nennt Übersetzungen von Sen, Sircar und Bhandarkar als Grundlage und weist auf strittige Bedeutungen hin. Keine neue unabhängige antike Quelle und kein Scan; der Text bleibt beim Anbieter.
S. Dhammika · nach/based on A. Sen, C. D. Sircar, D. R. Bhandarkar · © 1994 S. Dhammika · Nutzungsbedingungen beim Anbieter / provider terms apply · S. Dhammika · The Edicts of King Asoka · Access to Insight
Original im Archiv öffnenKalinga-Edikte · zweite englische Fassung
Antike Edikte · englische Fassung 1994 · Dhauli: ein anderer Text
Redaktionelle Ersatzansicht · kein Originalscan

Bild: KI-Kontextrekonstruktion, nicht das Dokument. Der folgende eigene Text erläutert die Station und ersetzt keine Abschrift.
Dhauli besitzt nicht den bekannten Kriegsbericht aus Felsenedikt XIII. Nach Hultzsch ersetzen in Dhauli und Jaugada zwei Separate Edikte die Edikte XI bis XIII der großen Reihe. Diese Unterscheidung ist für jede korrekte Beschriftung entscheidend. Die örtlichen Texte befassen sich mit Beamten, Rechtspflege und dem Vertrauen von Grenzbewohnern. Sie passen zur Regierung eines unterworfenen Raumes, sind aber nicht dieselben Worte wie die rückblickende Reueerklärung. Ein Foto von Dhauli darf nicht als Abbildung von XIII beschriftet werden.
Zweite moderne englische Fassung zum Vergleich mit Hultzsch 1925. Das Vorwort nennt Übersetzungen von Sen, Sircar und Bhandarkar als Grundlage und weist auf strittige Bedeutungen hin. Keine neue unabhängige antike Quelle und kein Scan; der Text bleibt beim Anbieter.
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Original im Archiv öffnenSieben Säulenedikte · zweite englische Fassung
Antike Edikte · englische Fassung 1994 · Gegen willkürliche Härte
Redaktionelle Ersatzansicht · kein Originalscan

Bild: KI-Kontextrekonstruktion, nicht das Dokument. Der folgende eigene Text erläutert die Station und ersetzt keine Abschrift.
Der Text beschreibt einen Menschen, der Haft oder harte Behandlung erleidet, und andere, deren Leiden fortbesteht. Die Beamten sollen unparteiisch handeln. Hultzschs Übersetzung und seine Anmerkung zeigen zugleich, dass die genaue Bedeutung des Ausdrucks für harte Behandlung diskutiert wurde. Neid, Zorn, Grausamkeit, Hast, fehlende Übung, Trägheit und Müdigkeit werden als Hindernisse benannt. Diese Liste macht Verwaltung zu einer moralischen Praxis. Sie belegt eine Reformabsicht, nicht die Abschaffung von Gefängnissen oder königlicher Strafgewalt.
Zweite moderne englische Fassung zum Vergleich mit Hultzsch 1925. Das Vorwort nennt Übersetzungen von Sen, Sircar und Bhandarkar als Grundlage und weist auf strittige Bedeutungen hin. Keine neue unabhängige antike Quelle und kein Scan; der Text bleibt beim Anbieter.
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