BVerfGE 95, 96 – Mauerschützen
Bundesverfassungsgericht · DFR Universität Bern
1991–2004
Gerichte verhandeln Todesschüsse an der Grenze – gegen Soldaten, Kommandeure und Mitglieder der DDR-Führung. Die Verfahren fragen, ob Befehle und DDR-Recht Tötungen rechtfertigen konnten. Mindestens 140 Menschen starben an der Berliner Mauer. Nur wenige Urteile endeten mit Haft ohne Bewährung, u. a. für Heinz Keßler (1993) und Egon Krenz (1997).
Kurz erklärtAb 1991 verhandeln Berliner Gerichte Todesschüsse an der Grenze – gegen Soldaten, Kommandeure und Mitglieder der Staatsführung. 1996 bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass das DDR-Grenzgesetz die Taten nicht rechtfertigt. Das erste Urteil fiel im Januar 1992 gegen Grenzsoldaten wegen der Schüsse auf Chris Gueffroy; 1993 wurde Ex-Verteidigungsminister Heinz Keßler zu 7,5 Jahren, 1997 Egon Krenz zu 6,5 Jahren Haft verurteilt. Die Verfahren endeten 2004.
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09.11.1989 · Gera, Thüringen
Jan Peter Kasper · Bundesarchiv, Bild 183-1989-1109-036 · CC BY-SA 3.0 DE

09.11.1989 · Gera, Salvatorkirche
Jan Peter Kasper · Bundesarchiv, Bild 183-1989-1109-037 · CC BY-SA 3.0 DE
Landgericht Berlin, Moabit · Orientierungspunkt; bei übergreifenden Ereignissen ein stellvertretender Schauplatz, kein metergenauer Ereignisnachweis. Der Mauerverlauf ist vereinfacht.
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