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1991–2004

Mauerschützenprozesse

Gerichte verhandeln Todesschüsse an der Grenze – gegen Soldaten, Kommandeure und Mitglieder der DDR-Führung. Die Verfahren fragen, ob Befehle und DDR-Recht Tötungen rechtfertigen konnten. Mindestens 140 Menschen starben an der Berliner Mauer. Nur wenige Urteile endeten mit Haft ohne Bewährung, u. a. für Heinz Keßler (1993) und Egon Krenz (1997).

Fotografien und Bildnachweise

Kurz erklärtAb 1991 verhandeln Berliner Gerichte Todesschüsse an der Grenze – gegen Soldaten, Kommandeure und Mitglieder der Staatsführung. 1996 bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass das DDR-Grenzgesetz die Taten nicht rechtfertigt. Das erste Urteil fiel im Januar 1992 gegen Grenzsoldaten wegen der Schüsse auf Chris Gueffroy; 1993 wurde Ex-Verteidigungsminister Heinz Keßler zu 7,5 Jahren, 1997 Egon Krenz zu 6,5 Jahren Haft verurteilt. Die Verfahren endeten 2004.

Für diese Station liegt kein eigenes lizenziertes Originalfoto vor. Die folgenden Bilder zeigen den historischen Kontext, nicht diesen genauen Moment.

Demonstration in Gera

Demonstration in Gera

09.11.1989 · Gera, Thüringen

Jan Peter Kasper · Bundesarchiv, Bild 183-1989-1109-036 · CC BY-SA 3.0 DE

Friedensgebet in der Salvatorkirche

Friedensgebet in der Salvatorkirche

09.11.1989 · Gera, Salvatorkirche

Jan Peter Kasper · Bundesarchiv, Bild 183-1989-1109-037 · CC BY-SA 3.0 DE

Schauplatz der Station

Landgericht Berlin, Moabit · Orientierungspunkt; bei übergreifenden Ereignissen ein stellvertretender Schauplatz, kein metergenauer Ereignisnachweis. Der Mauerverlauf ist vereinfacht.

Dokumente und Quellen zur Station

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Verifiziertes Archiv

BVerfGE 95, 96 – Mauerschützen

Bundesverfassungsgericht · DFR Universität Bern